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Ein Notar unterstützt den [[Kanzler]] bei dessen Aufgaben, und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe, sofern diese benötigt wird, herangezogen werden.
 
Ein Notar unterstützt den [[Kanzler]] bei dessen Aufgaben, und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe, sofern diese benötigt wird, herangezogen werden.
  
==Pflichten und Machten==
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;Derzeitige Amtsinhaber:
 
 
Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
 
 
 
Empfang von Befehlen des Kanzlers
 
 
 
Bearbeitung von an die Kanzlei gehende Schreiben
 
 
 
Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich
 
 
 
  
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== Rechte und Pflichten ==
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* Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
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* Empfang von Befehlen des Kanzlers
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* Bearbeitung von an die Kanzlei gehende Schreiben
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* Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich
  
 
[[Kategorie:Hofstaat]]
 
[[Kategorie:Hofstaat]]

Version vom 4. Oktober 2012, 22:57 Uhr

Ein Notar unterstützt den Kanzler bei dessen Aufgaben, und untersteht ihm. Zudem kann ein Notar von jedem der Hofbeamten zur Hilfe, sofern diese benötigt wird, herangezogen werden.

Derzeitige Amtsinhaber

Rechte und Pflichten

  • Unterstützung des Kanzlers in seinen Aufgaben
  • Empfang von Befehlen des Kanzlers
  • Bearbeitung von an die Kanzlei gehende Schreiben
  • Unterstützung von anderen Hofbeamten als dem Kanzler, sofern erforderlich