Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen | ||
+ | * Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König | ||
+ | * Aufsetzung von Erlässen des Königs und der Haute Cour | ||
+ | * Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs | ||
+ | * Bewahrung des königlichen Siegels | ||
+ | * Aufsicht über den diplomatischen Dienst des Königreichs | ||
+ | * Ernennung und Entlassung der Notare | ||
+ | * Aufsicht über die Notare | ||
+ | * Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten | ||
[[Kategorie:Hofstaat]] | [[Kategorie:Hofstaat]] |
Version vom 4. Oktober 2012, 22:54 Uhr
Der Kanzler ist ein wichtiges Amt, da er den Schriftverkehr des Königs übernimmt und die Register des Königreichs führt. Er muss kein Adliger sein; meistens handelt es sich um einen Geistlichen, der auch oft als Hofkaplan fungiert.
- Derzeitiger Amtsinhaber
- vakant
Rechte und Pflichten
- Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Aufsetzung von Erlässen des Königs und der Haute Cour
- Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs
- Bewahrung des königlichen Siegels
- Aufsicht über den diplomatischen Dienst des Königreichs
- Ernennung und Entlassung der Notare
- Aufsicht über die Notare
- Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten