Regeln des Templerordens: Unterschied zwischen den Versionen
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− | # | + | #Mitglieder des Ordens müssen immer wenn es geht der Matutin und dem kompletten Gottesdienst zuhören, um von Gott gestärkt in den Kampf ziehen zu können. |
− | + | #Wer die Matutin verpasst, bete 13 "Vater unser", wer eine der Horen verpasst, bete 7, und für die Vesper 9. | |
− | # | + | #Binnen einer Woche nachdem ein Ordensmitglied erfährt, dass einer seiner Brüder gestorben ist, bete er 100 "Vater unser". Außerdem soll nach dem Tod eines Templers 40 Tage lang ein Armer so versorgt werden, wie der Tote versorgt worden wäre. |
− | # | + | #Kapläne und Kleriker erhalten vom Orden keine Gaben außer Kleidung und Unterhalt. |
− | # | + | #Wenn ein Bruder auf Zeit während seines Dienstes stirbt, soll ein Armer eine Woche lang vom Unterhalt des Toten ernährt werden, und an jedem Tag dieser Woche sollen 30 "Vater unser" gebetet werden. |
− | # | + | #Mitgliedern des Templerordens ist es verboten, Gelübde abzulegen. |
− | # | + | #Im Gottesdienst hat jeder nach dem Psalm "Venite exultemus domine" zu sitzen, und sich nach jedem weiteren Psalm zu erheben. Während der Lesung und der Laudes haben alle zu stehen. |
− | # | + | #Wer beim gemeinsamen Mahl nach mehr Essen oder Trinken verlangt, tue das unauffällig. |
− | # | + | #Beim Mittags- und Abendmahl soll eine heilige Lesung vorgetragen werden. |
− | # | + | #Drei mal wöchentlich soll es einem Ordensmitglied erlaubt sein, Fleisch zu essen, nicht jedoch an Ostern, Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder Allerheiligen, oder in der Fastenzeit. Fällt solch ein Fastentag auf den Dienstag, soll am nächsten Tag mehr aufgetischt werden. Am Sonntag stehen jedem Ordensmitglied zwei Portionen Fleisch zu. |
− | # | + | #Sind nicht genügend Teller da beim Mal, sollen sich zwei oder drei Brüder einen Teilen. Jeder Bruder hat das Recht auf ein eigenes Maß Wein. |
− | # | + | #An Tagen ohne Fleisch sollen 2 oder 3 Gemüsegerichte genügen. |
− | # | + | #Zwischen Allerheiligen und Ostern soll am Freitag eine Mahlzeit genügen, außer es fällt Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder ein Fest der Apostel auf einen Freitag fällt. |
− | # | + | #Nach der Mahlzeit soll in der Kirche Dank gesagt werden, und die nicht aufgegessenen Speisen sollen unter den Dienern und Armen verteilt werden. |
− | # | + | #Der zehnte Teil des Brotes hat an den Almosenpfleger zu gehen. |
− | # | + | #Vor der Komplet liegt es im Belieben des Meisters, ob verdünnter Wein oder Wasser ausgegeben wird. |
− | # | + | #Erschöpfte Brüder müssen zur Matutin nicht aufstehen, müssen aber 13 "Vater unser" stattdessen beten. |
− | # | + | #Jedem Ordensbruder steht in allem das Gleiche zu, und es ist verboten, sich in übermäßiger Enthaltsamkeit zu üben, um die Gleichheit zu wahren. |
− | # | + | #Die Kleidung von Ordensmitgliedern hat schwarz oder dunkelbraun zu sein. Professritter dürfen weiße Kleidung anlegen. Die Kleidung hat schnell wechselbar zu sein, und soll nicht übergroß oder zu klein sein. Wird neue Kleidung ausgeteilt, muss die alte zurückgegeben werden. |
− | # | + | #Diener dürfen keine weiße Kleidung tragen. |
− | # | + | #Nur Ordensritter dürfen weiße Kleidung tragen. |
− | # | + | #Die alten Kleidungsstücke haben an die Knappen und Diener, sowie dann und wann an die Armen ausgegeben zu werden. |
− | # | + | #Im Winter dürfen sich Ordensmitglieder nur mit Klamotten aus Schafswolle bedecken. Selbiges gilt für die Zudecke. |
− | # | + | #Wer nach Besserem verlangt, erhalte das Minderwertigere. |
− | # | + | #Alle Ordensmitglieder haben angemessene Kleidung zu erhalten, sowohl in Qualität als auch Quantität. |
− | # | + | #Jeder Bruder soll die selbe Kleidung erhalten, allerdings in passender Größe. |
− | # | + | #Alle Ordensbrüder haben eine ordentliche Frisur zu haben. Das gilt auch für den Bart. |
− | # | + | #Schnabelschuhe, lange Haare und überlange Kleidung ist heidnisch, und daher allen Ordensmitgliedern, auch solchen auf Zeit, verboten. |
− | # | + | #Jedem Ritterbruder sind drei Pferde und ein Knappe erlaubt. |
− | # | + | #Es ist einem Ritter verboten, seinen freiwillig dienenden Knappen zu schlagen oder zu prügeln. |
− | # | + | #Ritter auf Zeit haben ihr eigenes Vermögen einzubringen, allerdings hat der Orden ihn mit allem auszustatten, was er besseres bieten kann. |
− | # | + | #Ein jeder Bruder hat sich dem Wort seines Vorgesetzten zu beugen ohne Widerrede. |
− | # | + | #Kein Ritterbruder darf für sich Pferd, Zaumzeug oder Waffen verlangen. Diese werden vom Meister oder seinem Stellvertreter ausgegeben. |
− | # | + | #Es ist verboten, Am Zaumzeug des Pferdes durch Gold oder sonstige Zierde Reichtum kenntlich zu machen. |
− | # | + | #Schilde und Spieße sollen nicht überzogen werden und Lanzen sollen nicht verziert werden. |
− | # | + | #Die Futtersäcke der Pferde haben aus Netzgarn zu bestehen. |
− | # | + | #Dem Meister ist es erlaubt, den Besitz eines Ordensbruders einem anderen zu geben. Derjenige, dessen Besitz vergeben wird, hat sich damit abzufinden. |
− | # | + | #Es ist verboten, von Brüdern Dinge zu tauschen oder zu erbitten, es sei denn es handelt sich um Dinge von geringem Wert. |
− | # | + | #Bevor ein Ordensritter Geschenke von außen annimmt, hat er sie dem Meister zu zeigen, der dies erlauben muss. |
− | # | + | #Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Koffer oder REitsack mit Verschluss besitzen. |
− | # | + | #Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Briefe senden oder empfangen. |
− | # | + | #Ein Ordensbruder bringe vor einem anderen Bruder keine Sünden, die er begangen hat, zur Sprache. |
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Version vom 4. Oktober 2012, 20:17 Uhr
Der Templerorden ist trotz seiner militärischen Bedeutung immer noch ein geistlicher Orden, und hat als solcher auch entsprechende Regeln für seine Mitglieder aufgestellt, welche an die Regeln des heiligen Benedikt von Nursa (der Gründer des Benediktinerordens) angelehnt sind. 72 Regeln sind es an der Zahl, festgelegt auf dem Konzil von Troyes.
Kurzfassung
- Mitglieder des Ordens müssen immer wenn es geht der Matutin und dem kompletten Gottesdienst zuhören, um von Gott gestärkt in den Kampf ziehen zu können.
- Wer die Matutin verpasst, bete 13 "Vater unser", wer eine der Horen verpasst, bete 7, und für die Vesper 9.
- Binnen einer Woche nachdem ein Ordensmitglied erfährt, dass einer seiner Brüder gestorben ist, bete er 100 "Vater unser". Außerdem soll nach dem Tod eines Templers 40 Tage lang ein Armer so versorgt werden, wie der Tote versorgt worden wäre.
- Kapläne und Kleriker erhalten vom Orden keine Gaben außer Kleidung und Unterhalt.
- Wenn ein Bruder auf Zeit während seines Dienstes stirbt, soll ein Armer eine Woche lang vom Unterhalt des Toten ernährt werden, und an jedem Tag dieser Woche sollen 30 "Vater unser" gebetet werden.
- Mitgliedern des Templerordens ist es verboten, Gelübde abzulegen.
- Im Gottesdienst hat jeder nach dem Psalm "Venite exultemus domine" zu sitzen, und sich nach jedem weiteren Psalm zu erheben. Während der Lesung und der Laudes haben alle zu stehen.
- Wer beim gemeinsamen Mahl nach mehr Essen oder Trinken verlangt, tue das unauffällig.
- Beim Mittags- und Abendmahl soll eine heilige Lesung vorgetragen werden.
- Drei mal wöchentlich soll es einem Ordensmitglied erlaubt sein, Fleisch zu essen, nicht jedoch an Ostern, Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder Allerheiligen, oder in der Fastenzeit. Fällt solch ein Fastentag auf den Dienstag, soll am nächsten Tag mehr aufgetischt werden. Am Sonntag stehen jedem Ordensmitglied zwei Portionen Fleisch zu.
- Sind nicht genügend Teller da beim Mal, sollen sich zwei oder drei Brüder einen Teilen. Jeder Bruder hat das Recht auf ein eigenes Maß Wein.
- An Tagen ohne Fleisch sollen 2 oder 3 Gemüsegerichte genügen.
- Zwischen Allerheiligen und Ostern soll am Freitag eine Mahlzeit genügen, außer es fällt Weihnachten, Mariä Himmelfahrt oder ein Fest der Apostel auf einen Freitag fällt.
- Nach der Mahlzeit soll in der Kirche Dank gesagt werden, und die nicht aufgegessenen Speisen sollen unter den Dienern und Armen verteilt werden.
- Der zehnte Teil des Brotes hat an den Almosenpfleger zu gehen.
- Vor der Komplet liegt es im Belieben des Meisters, ob verdünnter Wein oder Wasser ausgegeben wird.
- Erschöpfte Brüder müssen zur Matutin nicht aufstehen, müssen aber 13 "Vater unser" stattdessen beten.
- Jedem Ordensbruder steht in allem das Gleiche zu, und es ist verboten, sich in übermäßiger Enthaltsamkeit zu üben, um die Gleichheit zu wahren.
- Die Kleidung von Ordensmitgliedern hat schwarz oder dunkelbraun zu sein. Professritter dürfen weiße Kleidung anlegen. Die Kleidung hat schnell wechselbar zu sein, und soll nicht übergroß oder zu klein sein. Wird neue Kleidung ausgeteilt, muss die alte zurückgegeben werden.
- Diener dürfen keine weiße Kleidung tragen.
- Nur Ordensritter dürfen weiße Kleidung tragen.
- Die alten Kleidungsstücke haben an die Knappen und Diener, sowie dann und wann an die Armen ausgegeben zu werden.
- Im Winter dürfen sich Ordensmitglieder nur mit Klamotten aus Schafswolle bedecken. Selbiges gilt für die Zudecke.
- Wer nach Besserem verlangt, erhalte das Minderwertigere.
- Alle Ordensmitglieder haben angemessene Kleidung zu erhalten, sowohl in Qualität als auch Quantität.
- Jeder Bruder soll die selbe Kleidung erhalten, allerdings in passender Größe.
- Alle Ordensbrüder haben eine ordentliche Frisur zu haben. Das gilt auch für den Bart.
- Schnabelschuhe, lange Haare und überlange Kleidung ist heidnisch, und daher allen Ordensmitgliedern, auch solchen auf Zeit, verboten.
- Jedem Ritterbruder sind drei Pferde und ein Knappe erlaubt.
- Es ist einem Ritter verboten, seinen freiwillig dienenden Knappen zu schlagen oder zu prügeln.
- Ritter auf Zeit haben ihr eigenes Vermögen einzubringen, allerdings hat der Orden ihn mit allem auszustatten, was er besseres bieten kann.
- Ein jeder Bruder hat sich dem Wort seines Vorgesetzten zu beugen ohne Widerrede.
- Kein Ritterbruder darf für sich Pferd, Zaumzeug oder Waffen verlangen. Diese werden vom Meister oder seinem Stellvertreter ausgegeben.
- Es ist verboten, Am Zaumzeug des Pferdes durch Gold oder sonstige Zierde Reichtum kenntlich zu machen.
- Schilde und Spieße sollen nicht überzogen werden und Lanzen sollen nicht verziert werden.
- Die Futtersäcke der Pferde haben aus Netzgarn zu bestehen.
- Dem Meister ist es erlaubt, den Besitz eines Ordensbruders einem anderen zu geben. Derjenige, dessen Besitz vergeben wird, hat sich damit abzufinden.
- Es ist verboten, von Brüdern Dinge zu tauschen oder zu erbitten, es sei denn es handelt sich um Dinge von geringem Wert.
- Bevor ein Ordensritter Geschenke von außen annimmt, hat er sie dem Meister zu zeigen, der dies erlauben muss.
- Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Koffer oder REitsack mit Verschluss besitzen.
- Ohne Erlaubnis des Meisters darf kein Ordensbruder Briefe senden oder empfangen.
- Ein Ordensbruder bringe vor einem anderen Bruder keine Sünden, die er begangen hat, zur Sprache.