Kanzler: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2016, 16:50 Uhr
Der Kanzler ist ein wichtiges Amt, da er den Schriftverkehr des Königs übernimmt und die Register des Königreichs führt. Er muss kein Adliger sein; meistens handelt es sich um einen Geistlichen, der auch oft als Hofkaplan fungiert.
Rechte und Pflichten
- Erteilung des Jerusalemer Bürgerrechts an römisch-katholische Männer und Frauen
- Sofortige Vorlassung zu Privataudienzen mit dem König
- Aufsetzung von Erlassen des Königs und der Haute Cour
- Übernehmen des Schriftverkehrs des Königs
- Bewahrung des königlichen Siegels
- Aufsicht über den diplomatischen Dienst des Königreichs
- Ernennung und Entlassung der Notare
- Aufsicht über die Notare
- Beratung des Königs in diplomatischen Angelegenheiten