Marktvogt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Scriptorium
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Marktvogt hält ein wichtiges städtisches Amt inne; er agiert als Ordnungshüter über alle wirtschaftlichen Aktivitäten in Jerusalem, ist zuständig fü…“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der Marktvogt hält ein wichtiges städtisches Amt inne; er agiert als Ordnungshüter über alle wirtschaftlichen Aktivitäten in Jerusalem, ist zuständig für Maßregelung für kleinere Vergehen und klagt Betrüger und Wirtschaftsverbrecher unter [[Handwerker]]n, [[Kaufmann|Kaufleuten]] und [[Krämer]]n an. Er ist auch zuständig für die Organisierung und den ordnungsmäßigen Ablauf von Märkten und Messen, sowie auch für ordnungsmäße [[Meister]]prüfungen.
+
Der Marktvogt hält ein wichtiges städtisches Amt inne; er agiert als Ordnungshüter über alle wirtschaftlichen Aktivitäten in Jerusalem, ist zuständig für Maßregelung für kleinere Vergehen und klagt Betrüger und Wirtschaftsverbrecher unter [[Handwerker]]n, [[Kaufmann|Kaufleuten]] und [[Krämer]]n an. Er ist auch zuständig für die Organisation und den ordnungsmäßigen Ablauf von Märkten und Messen, sowie auch für ordnungsmäße [[Meister]]prüfungen.
  
 
==Pflichten und Rechte==
 
==Pflichten und Rechte==

Aktuelle Version vom 30. März 2016, 20:39 Uhr

Der Marktvogt hält ein wichtiges städtisches Amt inne; er agiert als Ordnungshüter über alle wirtschaftlichen Aktivitäten in Jerusalem, ist zuständig für Maßregelung für kleinere Vergehen und klagt Betrüger und Wirtschaftsverbrecher unter Handwerkern, Kaufleuten und Krämern an. Er ist auch zuständig für die Organisation und den ordnungsmäßigen Ablauf von Märkten und Messen, sowie auch für ordnungsmäße Meisterprüfungen.

Pflichten und Rechte

  • Aufsicht über Meisterprüfungen
  • Sicherstellung, dass Lehrlinge die Chance erhielten, Meisterprüfungen zu durchschreiten
  • Aussprechung von kleineren Geldstrafen für geringfügige Vergehen
  • Kontrolle von Gewichten und Maßen
  • Kontrolle der Qualität von handwerklichen Erzeugnissen
  • Kontrolle der Sicherheit von potentiell gefährlichen Werkstätten (wie Schmieden, Bäckereien usw.)
  • Sicherstellung, dass Kunden für fehlerhafte Produkte von den schuldigen Verkäufern Wiedergutmachung erlangten
  • Kontrolle über Ordnung, Zucht und Sitte auf Märkten